| Vorstand und Aufsichtsrat
der Brüder Mannesmann AG geben gemäß § 161 Aktiengesetz
folgende Entsprechenserklärung ab:
Die Brüder
Mannesmann AG entspricht den Empfehlungen der Regierungskommission
Deutscher Corporate Governance-Kodex mit den folgenden Ausnahmen:
- Selbstbehalt
bei D&O-Versicherungen (Ziffer 3.8 Absatz 2):
Ein Selbstbehalt ist nicht vereinbart.
- Variable
Bestandteile der Vorstandsvergütung (Ziffer 4.2.3):
Die Vorstandsvergütung enthält derzeit keine variablen
Bestandteile.
- Vergütung
der Vorstandsmitglieder aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen
Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung (Ziffer
4.2.4):
Die Vorstandsvergütung besteht derzeit nur aus einem Fixum.
- Altersgrenze
für Vorstandsmitglieder (Ziffer 5.1.2 Absatz 2 Satz 3):
Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder ist derzeit nicht
festgelegt.
- Altersgrenze
für Aufsichtsratsmitglieder (Ziffer 5.4.1 Satz 2):
Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder ist derzeit nicht
festgelegt.
- Veröffentlichung
des Konzernabschlusses (Ziffer 7.1.2 Satz 2):
Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2002 wird spätestens
vier Monate nach Geschäftsjahresende veröffentlicht. Die
Zwischenberichte werden spätestens innerhalb von 60 Tagen nach
Ende des Berichtszeitraumes öffentlich zugänglich gemacht.
Vorstand und Aufsichtsrat
der Brüder Mannesmann AG werden bis zur erneuten Abgabe einer
Entsprechenserklärung den Empfehlungen der Regierungskommission
Deutscher Corporate Governance-Kodex im geschilderten Rahmen entsprechen.
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