zurück Erklärung gemäß § 161 Aktiengesetz - Geschäftsbericht 2002
 
Vorstand und Aufsichtsrat der Brüder Mannesmann AG geben gemäß § 161 Aktiengesetz folgende Entsprechenserklärung ab:

Die Brüder Mannesmann AG entspricht den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance-Kodex mit den folgenden Ausnahmen:

  • Selbstbehalt bei D&O-Versicherungen (Ziffer 3.8 Absatz 2):
    Ein Selbstbehalt ist nicht vereinbart.
  • Variable Bestandteile der Vorstandsvergütung (Ziffer 4.2.3):
    Die Vorstandsvergütung enthält derzeit keine variablen Bestandteile.
  • Vergütung der Vorstandsmitglieder aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung (Ziffer 4.2.4):
    Die Vorstandsvergütung besteht derzeit nur aus einem Fixum.
  • Altersgrenze für Vorstandsmitglieder (Ziffer 5.1.2 Absatz 2 Satz 3):
    Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder ist derzeit nicht festgelegt.
  • Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder (Ziffer 5.4.1 Satz 2):
    Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder ist derzeit nicht festgelegt.
  • Veröffentlichung des Konzernabschlusses (Ziffer 7.1.2 Satz 2):
    Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2002 wird spätestens vier Monate nach Geschäftsjahresende veröffentlicht. Die Zwischenberichte werden spätestens innerhalb von 60 Tagen nach Ende des Berichtszeitraumes öffentlich zugänglich gemacht.

Vorstand und Aufsichtsrat der Brüder Mannesmann AG werden bis zur erneuten Abgabe einer Entsprechenserklärung den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance-Kodex im geschilderten Rahmen entsprechen.
 

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