|
Mit Inkrafttreten
des Transparenz- und Publizitätsgesetzes wurde ein neuer § 161
in das Aktiengesetz eingefügt, durch den Vorstand und Aufsichtsrat
einer börsennotierten Gesellschaft verpflichtet sind, einmal
jährlich zu erklären, ob den Empfehlungen des Deutschen
Corporate Governance-Kodex entsprochen wurde und wird oder welche
Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden.
Vergangenheitsbezogene
Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat zu den Empfehlungen Deutscher
Corporate Governance-Kodex in der Fassung vom 26.02.2002 gem. §
161 AktG.
Vorstand und Aufsichtsrat
haben mit der ersten Entsprechenserklärung nach § 161
AktG mitgeteilt, dass die Brüder Mannesmann AG bis auf 6 Ausnahmen
den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance-Kodex
in der Fassung vom 07.11.2002 entsprach.
Vorstand und Aufsichtsrat
der Brüder Mannesmann AG erklären hiermit, dass den Empfehlungen
des Deutschen Corporate Governance-Kodex im Berichtsjahr mit den in
der letzten Entsprechenserklärung bekannt gemachten Ausnahmen,
unter Zugrundelegung der Fassung des Deutschen Corporate Governance-Kodex
vom 07.11.2002, entsprochen wurde.
Zukunftsbezogene
Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat zu den Empfehlungen Deutscher
Corporate Governance-Kodex in der Fassung vom 21.05.2003 gem.
§ 161 AktG.
Dem Deutschen
Corporate Governance-Kodex in der Fassung vom 21.05.2003 soll in Zukunft
entsprochen werden, mit Ausnahme der nachfolgend aufgeführten
Empfehlungen:
- Selbstbehalt
bei D&O-Versicherungen (Ziffer 3.8 Absatz 2):
Ein Selbstbehalt ist nicht vereinbart. Die Gesellschaft geht davon
aus, dass die Organe auch ohne Vereinbarung des Selbstbehaltes ihre
Tätigkeit uneingeschränkt verantwortlich und pflichtbewusst
erfüllen.
- Variable
Bestandteile der Vorstandsvergütung (Ziffer 4.2.3):
Die Vorstandsvergütung enthält derzeit keine variablen
Bestandteile einschließlich Aktienoptionen, weil die zur Zeit
noch laufenden Verträge derartige variable Bestandteile nicht
vorsehen. Deshalb bedarf es auch keines Caps in Bezug auf die variable
Vergütung.
- Grundzüge
des Vergütungssystems (Ziffer 4.2.3 Absätze 3 und 4):
Das Vergütungssystem besteht aus einer fest vereinbarten, fixen
Vergütung ohne erklärungsbedürftige variable Komponenten
oder Aktienoptionen oder vergleichbare Gestaltungen. Von einer weiteren
Erläuterung wird daher abgesehen.
- Vergütung
der Vorstandsmitglieder aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen
Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung (Ziffer
4.2.4):
Die Vorstandsvergütung besteht derzeit nur aus einem Fixum.
Eine Individualisierung der Angaben erfolgt derzeit nicht, da nach
§ 284 HGB auch die Mitteilung der Gesamtvergütung als
ausreichend angesehen wird und ein weitergehender Informationsgehalt
für Anleger aus Sicht der Gesellschaft bei Individualisierung
der Angaben nicht besteht.
- Altersgrenze
für Vorstandsmitglieder (Ziffer 5.1.2 Absatz 2 Satz 3):
Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder ist derzeit nicht
festgelegt, da diese mit Blick auf das Lebensalter der Mitglieder
des Vorstandes nicht notwendig erscheint.
- Altersgrenze
für Aufsichtsratsmitglieder (Ziffer 5.4.1 Satz 2):
Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder ist derzeit nicht
festgelegt, da diese mit Blick auf das Lebensalter der Mitglieder
des Aufsichtsrates nicht notwendig erscheint.
- Vergütung
der Aufsichtsratsmitglieder (Ziffer 5.4.5 Absatz 3):
Eine Individualisierung der Angaben erfolgt derzeit nicht, da sämtliche
Vergütungsbestandteile aus der Satzung erschlossen werden können.
- Aktienbesitz
einzelner Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder (Ziffer 6.6 Absatz
2 Satz 2):
Eine Individualisierung der Angaben erfolgt derzeit nicht, weil
hiermit aus Sicht der Gesellschaft keine wesentlichen Kapitalmarktinformationen
verbunden sind.
- Veröffentlichung
des Konzernabschlusses (Ziffer 7.1.2 Satz 2):
Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2003 wird spätestens
vier Monate nach Geschäftsjahresende veröffentlicht. Die
Zwischenberichte werden spätestens innerhalb von 60 Tagen nach
Ende des Berichtszeitraumes öffentlich zugänglich gemacht.
Diese Fristen entsprechen dem Regelwerk des Prime Standard der Deutschen
Börse, denen wir entsprechend Folge leisten.
Vorstand und Aufsichtsrat
der Brüder Mannesmann AG werden bis zur erneuten Abgabe einer
Entsprechenserklärung den Empfehlungen der Regierungskommission
Deutscher Corporate Governance-Kodex im geschilderten Rahmen entsprechen.
Remscheid, 31.
Dezember 2003
Der Vorstand Der
Aufsichtsrat
|